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Kurzer Abriß zur Zensurgeschichte in Deutschland bis 1848

Die Geschichte der Zensur in Deutschland beginnt nicht erst mit den Karlsbader Beschlüssen 1819, sondern setzt schon wesentlich früher an.gif\ Anfang des 19.Jahrhundert, in der napoleonischen Ära, existierte zwar keine direkte Zensur für die Presse, Inhaber von Verlagen und Zeitschriften paßten sich jedoch den Gegebenheiten an und beachteten die Vorschriften der Besatzer. Mit dem Dekret um die Absetzung Napoleons im Jahre 1814 endete folglichweise aucch dessen Pressepolitik. Die Folge des Wegfalls dieser relativ einheitlichen Richtlinien war, daß es in den deutschen Ländern keine gemeinsame Rechtslage gab, was die Presse betraf. Hardenberg und Humboldt traten durchaus für eine Liberalisierung des Presserechts ein. Um eine Kontrolle zu haben und eventuellen Verletzungen des Presserechts nachgehen zu können, schlug Humboldt vor, eine Impressumpflicht einzuführen. Bereits 1815 wurde vereinbart, in den deutschen Ländern eine möglichst einheitliche Grundlage zur Zensierung und Überwachung zu schaffen. Bis erste Schritte auf diesem Weg unternommen wurden, vergingen jedoch noch einmal fast zwei Jahre. Am 26.3.1817 wurde Günther Heinrich von Berg damit beauftragt, alle geltenden Handhabungen des Presserechts in einem Bericht zusammenzufassen. Erst am 12.10.1818 trug er diesen Bericht dann vor. Er kam zu dem Schluß, daß in den einzelnen Ländern sehr unterschiedliche Handhabungen praktiziert wurden. Bayern führte beispielsweise 1806 eine Zensurbehörde ein. Nassau dagegen hob 1814 alle Beschränkungen durch Zensur auf. Etwa ein Drittel aller Staaten verfolgten gerichtlich den Mißbrauch von Presse. Sein Fazit war die Empfehlung der Einführung eines einheitlichen Pressegesetzes, welches sich über alle Länder erstrecken müßte.

Harte Kritik an von Bergs Ausführungen übte Ludwig Wieland. Er erklärte, daß man ein Volk für unmündig erklärte, wenn man durch allzu starke Zensur jegliche Regung an politischer Öffentlichkeit verhindere.

Das Attentat Sands auf Kotzbue im Jahre 1819 war somit nur der äußere Anlaß zur Durchsetzung eines Vorhabens, was schon seit längerem geplant war. Die aus dieser Situation heraus entstandenen Karlsbader Beschlüsse waren mehr oder minder ein Sieg der Reaktion. Der Hauptpunkt in diesen Beschlüssen lag vor allem darin, daß eine Zensur für alle Druckerzeugnisse unter 20 Bogen Umfang eingeführt wurde. Daneben kam es zur Einführung der schon von Humboldt vorgeschlagenen Impressumpflicht. Bei Verletzung dieser Pflicht und Verbreitung von Schriften, die kein Impressum anführten, wurden Geld- und Gefängnisstrafen angedroht. Die Durchsetzung unterlag jedem Bundesstaat in Eigenverantwortung. Die oberste Instanz war eine Bundeszensurbehörde. Die zunächst für 5 Jahre beschränkten Beschlüsse wurden dann 1824 doch weiter auf unbestimmte Zeit verlängert. Als es zwischen 1830 und 1833 zu einem ungeahnten Aufleben von Karikaturen kam, wurde 1832 in einem weiteren Beschluß das Pressegestz auch auf Karikaturen und lithographische Produkte erweitert. Erst 1848 kam es durch die Revolution zur Aufhebung der Pressegesetze für 2 Jahre, bis dann 1849 die Reaktion erneut einschneidende Maßnahmen ergriff.


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Christian Guenther
Sonntag, 19. November 1995, 14:8 Uhr MEZ